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GASTAUFNAHMEVERTRAG - Der Vermieter vermietet an den Mieter seine in Berchtesgaden gelegene Ferienwohnung zur ausschließlichen Benutzung als solche.
Mehr Personen als angegeben, dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter aufgenommen werden. Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 9.30 Uhr geräumt sein und ist ab 14 Uhr zur Belegung bereit. Die Verpflichtung zur mietweisen Überlassung der Ferienwohnung ist mit der Buchung per Internet und der Buchungsbestätigung per E-Mail wirksam. - Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
Der Vermieter kann den Mietvertrag bis ein Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere Haftung ausgeschlossen. Rauchen innerhalb der Ferienwohnung ist wegen Rücksichtnahme auf die Nachmieter (Nichtraucher und Kinder) nicht gestattet. Raucher können auf der überdachten Terrasse vor der Wohung rauchen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Bertrag zu bezahlen. Für evtl. Beschädigungen der Wohnungseinrichtung bzw. des Geschirrs ist der Mieter haftbar. Berechnung erfolgt nach örtlichen Preisen. Muss der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen werden, ist eine Teilrückerstattung nur dann möglich, wenn ein Ersatzmieter gefunden werden kann. Der Spielplatz ist nur auf eigene Gefahr zu benutzen. Eltern sind verpflichtet, für Ihre Kinder die Aufsicht und Haftung zu übernehmen (Gefahr am Teich und Stall). - Gerichtsort ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Berchtesgadener Land - Laufen.
- Wir sind Partner der Team-Gastgeber: www.team-gastgeber.de

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